Als Fraktion bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von gewählten Mandatsträgern in einem Parlament oder anderen politischen Vertretungskörperschaften (zum Beispiel einem Stadtrat) zur Erlangung politischer Interessen und Ziele.
Die Abgeordneten verschiedener Mitgliedstaaten schließen sich nach ihren politischen Ausrichtungen zu Fraktionen zusammen.
Nach der Geschäftsordnung des Parlaments muss eine Fraktion mindestens 23 Abgeordnete umfassen, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten, derzeit also sieben Mitgliedstaaten, gewählt wurden. Europa-abgeordnete können nur einer Fraktion angehören. Sie können sich jedoch auch keiner Fraktion anschließen und bleiben „fraktionslos“. Derzeit gibt es 46 Fraktionslose (NI – auf Französisch „Non-Inscrits“). Fraktionen können jederzeit während der Wahlperiode gebildet werden. Derzeit erfüllen sieben Fraktionen die notwendigen Kriterien.
Fraktionen genießen bestimmte Vorteile. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Tagesordnung des Parlaments, erhalten mehr Redezeit bei Debatten und verfügen über mehr Büroräume, Personal und finanzielle Mittel, um Sitzungen zu organisieren und Informationsarbeit zu leisten. Außerdem entscheiden sie über die Organisation von Ausschüssen und Delegationen.

Eine politische Partei (lateinisch pars, partis ‚Teil‘, ‚Richtung‘, ‚Seite‘) ist ein auf unterschiedliche Weise organisierter Zusammenschluss von Menschen, die innerhalb eines umfassenderen polit-ischen Verbandes (eines Staates o. Ä.) danach streben, möglichst viel politische Mitsprache zu erringen, um ihre eigenen sachlichen oder ideellen Ziele zu verwirklichen.